Beschluss des Bundesrates (Stand: 1. März 2021)
Massnahmen in der Gastronomie
Laut Beschluss des Bundesrates müssen alle Restaurants aufgrund der aktuellen Covid-19-Situation bis auf Weiteres schliessen. Das gilt auch für die Gastronomiebetriebe in Skigebieten. Takeaway-Angebote sind von dieser Regelung ausgenommen! Die Restauranträumlichkeiten dürfen nicht als Aufenthaltsräume zur Verfügung gestellt werden. Toiletten sind im Untergeschoss des Berghaus Schwänzelegg (Eingang gegenüber Ausstieg Danusa-Sessellift) und bei der Talstation zu finden.
Kapazitätsbeschränkungen Transportmittel
Ab sofort werden wir die Kapazität der Gondelbahn um 1/3 reduzieren. D.h. maximal dürfen die Gondeln mit 5 Personen befüllt werden. Ausnahme: Familien und Personen im gleichen Haushalt. Auf Sesselbahnen, Schleppliften und Förderbändern sind keine Beschränkungen vorgesehen.
Weiterhin gilt
Mund-Nasen-Schutz obligatorisch auf sämtlichen Bahnanlagen sowie in den Anstehbereichen innen und aussen. Weiterhin gelten folgende Sicherheitsmassnahmen, um unsere Gäste und Mitarbeitenden zu schützen:
Abstand halten
Mund-Nasen-Schutz tragen
Hygieneregeln beachten
Bargeldlos bezahlen
wir reinigen regelmässig