

1. Rücksichtsnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er
keinen Anderen gefährdet oder schädigt.
2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
Jeder Skifahrer und Snowboardfahrer muss auf Sicht fahren.
Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem
Können und den Gelände-, Schnee-, und Witterungsverhältnissen
sowie der Verkehrsdichte anpassen.
3. Wahl der Fahrspur
Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine
Fahrspur so wählen, dass der vor ihm fahrende Skifahrer und
Snowboarder nicht gefährdet ist.
4. Überholen
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von
links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten
Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend
Raum lässt.
5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren
Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren,
nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen
oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern,
dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
6. Anhalten
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne
Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt
anzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine
solche Stelle so schnell wie mäglich freimachen.
7. Aufstieg und Abstieg
Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuss
absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
8. Beachten der Zeichen
Jeder Skifahrer oder Snowboarder muss die Markierung und die
Signalisation beachten.
9. Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur
Hilfeleistung verpflichtet.
10. Ausweispflicht
Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter,
ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles
seine Personalien angeben.




